BEPS-Aktionsplan der OECD: Experten von Deloitte Luxembourg erklären praktische Konsequenzen der ersten Empfehlungen

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Am Dienstag lud Deloitte Luxembourg die Luxemburger Geschäftswelt zu einem Konferenzfrühstück zum Thema: „Praktische Auswirkungen des Aktionsplans der OECD gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen („Base Erosion und Profit Shifting (BEPS)) auf den luxemburgischen Markt“ ein.

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  • 20141021 BEPS Conference Raymond Krawczykowski Head of Tax Deloitte Luxembourg

    Raymond Krawczykowski, Head of Tax, Deloitte Luxembourg.

Da viele dieser Konzerne ihr europäisches Headquarter in Luxemburg haben, wird unser Land sicherlich Anpassungen vornehmen und unter anderem den Schwerpunkt auf die beiden Grundkriterien dieser neuen Regelung – Substanz und wirtschaftliche Tätigkeit – legen

David Bernard, Partner bei Deloitte Luxemburg

Am 16. September veröffentlichte die OECD den ersten Teil ihrer Empfehlungen zur Bekämpfung schädlicher Praktiken im Bereich internationaler Besteuerung.

Die Finanzexperten von Deloitte, unter der Leitung des Head of Tax, Raymond Krawczykowski, analysierten und erklärten die praktischen Auswirkungen, die die sieben Empfehlungen und Berichte haben können, welche am 16. September vorgestellt wurden und folgende Themen umfassen: elektronischer Handel, steuerschädliche Praktiken, Vorschriften zu Verrechnungspreisen bezüglich immaterieller Vermögenswerte, Vorschriften über die vorzulegende Dokumentation über Verrechnungspreise, Nutzung von hybriden Instrumenten im Bereich internationaler Besteuerungsstandards, Zugang zu Abkommen gegen doppelte Besteuerung und die Einführung eines multilateralen Instruments.

Allgemein hielten die Fachleute von Deloitte fest, dass sich diese ersten Empfehlungen auf Grundsatzprinzipien beschränken und keine konkreten Anpassungsmaßnahmen beinhalten; möglicherweise, weil bei einigen dieser Grundsätze kein finaler Konsens erzielt wurde. Laut den Experten können als konkretes Beispiel die Diskussionen über Forderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Substanz in Bezug auf Regelungen des geistigen Eigentums („IP-Box“) angeführt werden, bei denen die Länder hinsichtlich des abzuwägenden Ansatzes stets uneins sind. Auch im Hinblick auf den Zugang zu Abkommen gegen die doppelte Besteuerung steht fest, dass Missbrauchsklauseln vorgesehen werden müssen. Ein konkreter  Wortlaut dieser Klauseln liegt allerdings noch nicht vor.

Darüber hinaus erklärten die Experten von Deloitte, dass bei einigen der Empfehlungen Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Europäischen Union fortbestehen, insbesondere im Hinblick auf den Binnenmarkt und die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen. Raymond Krawczykowski betonte: „Des Weiteren sollte nicht vergessen werden, dass die von der OECD veröffentlichten Grundsätze Empfehlungen bleiben und keine Richtlinien sind. Es gilt daher genau zu verfolgen, wie diese Vorschriften in den verschiedenen Ländern implementiert werden. Luxemburg sollte für multinationale Unternehmen nach wie vor eine bevorzugte Wahl sein.“

Trotz dieser Unsicherheiten ist es laut Deloitte Fachleuten naheliegend, dass die neuen Vorschriften, über kurz oder lang, Auswirkungen auf die Struktur vor allem multinational agierender Konzerne haben werden. „Da viele dieser Konzerne ihr europäisches Headquarter in Luxemburg haben, wird unser Land sicherlich Anpassungen vornehmen und unter anderem den Schwerpunkt auf die beiden Grundkriterien dieser neuen Regelung – Substanz und wirtschaftliche Tätigkeit – legen“, konkretisierte David Bernard, Partner bei Deloitte Luxemburg. Er fügte hinzu, dass „zahlreiche internationale Gruppen die Empfehlungen der OECD vorweggenommen und zusätzliche Ressourcen bei ihren Standorten in Luxemburg mobilisiert haben.“

Das Konzept der Substanz ist zudem bereits im Regierungsprogramm der derzeitigen Regierung vorgesehen. Die Fachleute von Deloitte fordern die Regierung auf, rasch mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren, damit Luxemburg auf internationaler Ebene attraktiv und flexibel bleibt.

Neue Resultate der OECD werden im September 2015 erwartet. In der Zwischenzeit sollen acht weitere Berichte über Maßnahmen des Aktionsplans gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen veröffentlicht werden.

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