Prognose von PwC Luxembourg: Luxemburger Verbriefungsmarkt wächst kontinuierlich
Vertrauen am Markt steigt
Die Finanzkrise hatte auch Auswirkungen auf den europäischen Verbriefungsmarkt. Transaktionen in diesem Bereich leiden immer noch unter einem schlechten Ruf. Dennoch ist in Luxemburg der Markt seit 2004 beständig gewachsen. Die Vorteile des Landes im Bereich des Aufsichtsrechts haben dieses kontinuierliche Wachstum befördert
Holger von Keutz, Partner und Securitisation Leader bei PwC Luxembourg
Am 14. Mai 2014 veranstaltete PwC Luxembourg sein jährliches „Verbriefungsfrühstück“, an dem über 70 Marktakteure teilnahmen, darunter viele Corporate Servicer, Anwälte und Gewerbetreibende des Finanzsektors. Die Referenten setzten sich u. a. mit den Trends am Luxemburger Verbriefungsmarkt auseinander, die sich nach der Annahme der Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) ergeben haben. Sie gingen auf Anlagemöglichkeiten für Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II ein und gaben einen Überblick über aufsichtsrechtliche und steuerliche Änderungen, die Auswirkungen auf den Verbriefungsmarkt haben können.
Ausblick auf Luxemburger Verbriefungsmarkt – Fachkreise zeigen sich optimistisch
Das Luxemburger Verbriefungsgesetz vom 22. März 2004 bietet einen attraktiven Rahmen für Verbriefungsorganismen und ermöglicht den Erwerb einer großen Bandbreite von Forderungsklassen sowie die anschließende Emission von Wertpapieren für die Anleger.
Seit 2004 ist der Verbriefungsmarkt in Luxemburg stark gewachsen. Bis Ende 2013 haben fast 900 Verbriefungsgesellschaften eine Vielzahl von Verbriefungstransaktionen durchgeführt und damit Luxemburg als eines der größten Verbriefungsdomizile in Europa etabliert.
„Die Finanzkrise hatte auch Auswirkungen auf den europäischen Verbriefungsmarkt. Transaktionen in diesem Bereich leiden immer noch unter einem schlechten Ruf. Dennoch ist in Luxemburg der Markt seit 2004 beständig gewachsen. Die Vorteile des Landes im Bereich des Aufsichtsrechts haben dieses kontinuierliche Wachstum befördert“, erklärte Holger von Keutz, Partner und Securitisation Leader bei PwC Luxembourg.
Derzeit handelt es sich bei den am häufigsten verbrieften Forderungsklassen um Automobildarlehen, strukturierte Wertpapiere für Privatkunden, notleidende Kredite, Konsumentenkredite, Immobilienkredite und Private-Equity-Strukturen. Laut den Teilnehmern der Veranstaltung ist in der Zukunft ein weiteres Wachstum bei strukturierten Produkten für den Privatkundenmarkt zu erwarten, die von der Performance eines Basiswerts abhängig sind, sowie bei Fonds, Private-Equity-Strukturen, Automobildarlehen und Leasingforderungen für Autos. Sie sehen ferner das Steuerrecht, die Vielzahl möglicher Forderungsklassen und die Möglichkeit zur Schaffung von Teilvermögen als zentrale Vorteile des Luxemburger Markts, betrachten aber weiterhin aufsichtsrechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene mit Sorge.
AIFMD: konkrete Auswirkungen auf die Verbriefung
„Mit der Umsetzung des Gesetzes von 2004 hat sich Luxemburg als proaktives Finanzzentrum erwiesen. Es ist auch eines der ersten Länder in Europa, das im Juli 2013 die AIFM-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat“, fügte Holger von Keutz hinzu.
Im vergangenen Jahr haben die Marktteilnehmer ihre Besorgnis im Hinblick auf die Folgen der AIFM-Richtlinie für die Luxemburger Verbriefungsorganismen („Lux SV“) zum Ausdruck gebracht. Das Luxemburger Verbriefungsgesetz von 2004 ermöglicht eine Verbriefung von fast allen Vermögenswerten, die regelmäßig Zahlungsströme erbringen und ein beliebiges Risiko beinhalten. Ausgehend von der Definition der alternativen Investmentfonds (AIF) könnten die Lux SV mit Ausnahme der Verbriefungszweckgesellschaften, deren Definition geringfügig abweicht, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Mit Blick auf eine Klärung der Situation hat die CSSF ein Dokument mit Fragen und Antworten erstellt, in dem erläutert wird, welche Lux SV unter das AIFM-Gesetz fallen und welche davon ausgenommen sind. Demnach werden Lux SV, die Kreditrisiken verbriefen, die nur Schuldeninstrumente begeben oder die nicht entsprechend einer festgelegten Anlagepolitik verwaltet werden, wie beispielsweise Gesellschaften, die strukturierte Wertpapiere im Rahmen einer synthetischen Verbriefung von Risiken aus Vermögenswerten begeben, nicht als AIF betrachtet.
Verbriefung: eine Anlagealternative für Versicherungsgesellschaften
Die neuesten aufsichtsrechtlichen Änderungen, die die Versicherungsbranche betreffen und die im Jahr 2016 in Kraft treten werden, könnten zu einem weiteren Wachstum des Luxemburger Verbriefungsmarkts führen.
„Solvency II erhöht die Attraktivität von Fremdkapitalinstrumenten für Immobilien-Asset-Klassen. Versicherer werden verstärkt geneigt sein, in Verbriefungsorganismen zu investieren: Ausschlaggebend für die Investitionsentscheidung wird die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals sein, und Standardmodelle nach Solvency II werden möglicherweise Fremdkapitalinstrumente Eigenkapitalinvestitionen in Fonds vorziehen“, erläutert Oliver Schachinger, Partner bei PwC Luxembourg.
Zum Abschluss wurde im Rahmen der Veranstaltung auf die Auswirkungen der CRD IV auf die Verbriefungsorganismen sowie die geltenden Steuerregelungen eingegangen.
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