Steuerpolitik, BEPS und ATAD stellen auch 2019 für Unternehmen steuerliche Herausforderungen und Möglichkeiten dar

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Perspektiven für die digitale Steuerpolitik und die breiteren steuerlichen Rahmenbedingungen in der Zeit nach BEPS

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20/06/2019 |
  • 2016 01 13 EY-PG-2

Das globale Steuerumfeld im Jahr 2019 bleibt ungewiss, Kontroversen nehmen zu. Es gibt zahlreiche Umbrüche und die Steuerlandschaft verändert sich, da der technologische Fortschritt den Steuerzahlern und Steuerverwaltungen neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet. Darüber hinaus sorgen der BEPS-Aktionsplan (Base Erosion and Profit Shifting; Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) und die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-Tax Avoidance Directive, ATAD) weiterhin für erhebliche Veränderungen in verschiedenen Steuerbereichen, während die Länder weiterhin nach Möglichkeiten suchen, ihre Steuersätze und -bemessungsgrundlagen für den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen. Auf multilateraler Ebene eröffnet sich eine neue Debatte darüber, ob grundlegende Änderungen am Nexus und an der Zuweisung von Besteuerungsrechten nicht nur digitale Herausforderungen aufgreifen, sondern auch zu einer grundlegenderen Modernisierung des internationalen Steuersystems führen können.

Die Handelspolitik stört auch weiterhin die Unternehmenslandschaft. Dies geht aus dem EY Outlook for global tax policy in 2019 hervor, der Erkenntnisse und Prognosen von EY-Steuerfachleuten in 48 Ländern weltweit vereint. Der Outlook umfasst bekannte und prognostizierte Steueränderungen in den einzelnen Ländern sowie alle wichtigen Steuerarten, enthält spezifische Informationen über Tendenzen bei der Durchsetzung und wichtige Auslöser für Audits.

Die Prognosen für Luxemburg

Zu den Schlüsselfaktoren der Steuerpolitik im Jahr 2019 gehören die Gewinnung neuer Investoren und Unternehmen, der Ausbau der Geschäftstätigkeiten und des Einkommens nationaler Unternehmen sowie die Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Luxemburgs bei der Unternehmensbesteuerung bei gleichzeitig starkem Engagement für mehr Transparenz und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.

2019 gelten erstmals die Bestimmungen der ATAD, die unter anderem Regeln zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen innerhalb der Europäischen Union, eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen und die Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company (CFC) rules) vorsehen. Das Haushaltsgesetz 2019 hat weitere Änderungen an den bestehenden Steuergesetzen vorgenommen, insbesondere eine Senkung des globalen regulären Körperschaftsteuersatzes um 1%, der ab diesem Jahr auf 17% festgelegt wurde sowie eine Ausweitung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3% auf bestimmte Waren und Dienstleistungen.

In den kommenden Monaten wird jedoch keine Ruhe einkehren, da die derzeitigen Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene sicherlich Auswirkungen auf das luxemburgische Steuerumfeld haben werden. Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Billigung des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) hat Luxemburg seine Genehmigungsurkunde bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hinterlegt. Damit tritt das MLI für Luxemburg am 1. August 2019 in Kraft. Die Bestimmungen des MLI gelten ab 2020 parallel zu den von Luxemburg geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Gesetz zur Umsetzung von ATAD 2 der Abgeordnetenkammer in naher Zukunft vorgelegt wird. Der Anwendungsbereich von ATAD wird somit auf hybride Gestaltungen mit Drittländern ausgedehnt. Weitere Formen hybrider Gestaltungen, die nicht von ATAD abgedeckt wurden, werden ebenfalls aufgenommen.

„Im Jahr 2019 werden Steuerbehörden (in Luxemburg und weltweit) Zugang zu mehr Informationen über Steuerzahler haben als jemals zuvor“, sagt Marc Schmitz, Partner in der Steuerabteilung. Die verbindliche Einreichung der Körperschaft- und Mehrwertsteuererklärungen in elektronischer Form, die länderspezifische Berichterstattung (Country-by-Country Reporting, CbCR) oder der grenzüberschreitende Austausch von Steuerinformationen sind nur einige der Elemente, die es den Steuerbehörden ermöglichen werden, die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch den Steuerzahler zu überprüfen und die Maßnahmen zum Steuervollzug zu verbessern und durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie in dem gesonderten Kapitel über Luxemburg!

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